Kostenlose Nachhilfe über das Bildungspaket

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine außerschulische Nachhilfe vollständig über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung!

Wer die Lernförderung nutzen kann

Bezug von staatlichen Leistungen

Das Kind selbst oder ein im Haushalt lebender Elternteil bezieht eine der folgenden Leistungen:

  • Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Schulische Notwendigkeit

Das Erreichen eines wesentlichen Lernziels ist in mindestens einem Fach gefährdet.

Auf eine unmittelbare Versetzungsgefährdung kommt es nicht an, es reicht aus, wenn grundlegende Lücken vorliegen.

Der Ablauf

01

Antragsformular drucken

Elterlichen Teil des Antragsformulars ausfüllen.

02

Schule einbinden

Bestätigung der Schule über den Nachhilfebedarf einholen.

03

Kostenbestätigung

Kostenbestätigung durch unser Institut ausfüllen lassen.

04

Antrag einreichen

Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen.

05

Loslegen

Bewilligungsbescheid an uns weiterleiten und starten.

Tipp: Stellt den Antrag möglichst früh, sobald sich schulische Lücken bemerkbar machen. Erfahrungsgemäß kann die Bearbeitung etwas dauern.

Hilfe bei der Antragstellung

Du brauchst Unterstützung beim Ausfüllen oder Einreichen des Antrags? Wir begleiten dich Schritt für Schritt.

Wir helfen bei der Antragstellung